Steuervorteile nutzen für eine Reinigungskraft

Geld verschenken? 
 
Wenn Sie noch ganz am Anfang Ihrer Überlegung sind eine Reinigungs- oder Haushaltshilfe zu beschäftigen haben Sie sich bestimmt auch schon überlegt ob es nicht günstiger wäre eine Reinigungsfrau/mann "schwarz" zu beschäftigen. Vielleicht weil man jemanden kennt der einen kennt der so eine Reinigungskraft beschäftigt und die könnte ja dann auch...
 
Vermeiden Sie solche Gedanken, lassen Sie sich von solchen Überlegungen nicht blenden!
 
Egal wie günstig dies im ersten Augenblick erscheinen mag und egal wie lange das gut geht; die Ersparnisse wiegen das Risiko und die Kosten nicht auf wenn dies schief läuft. Bedenken Sie bitte auch, daß Sie sich damit strafbar machen würden. Desweiteren hätten Sie weitere schwerwiegende Nachteile wie z.B. daß Ihr Eigentum nicht vor Beschädigung versichert ist, Urlaubs- und Krankheitsausfälle, Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit uvm. 
 
Außerdem ist eine  Reingungskraft von Blitzsauber nicht unbedingt teuer, denn:
 
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (zu denen auch unsere Dienstleistungen zählen) wirken sich direkt auf die Einkommenssteuer aus.
 
Seit dem 01.01.2009 wurde die Förderung deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.
 
Wichtig: Es ist ein Abzug von der Steuerschuld und nicht von der Grundlage für die Bemessung der Einkommensteuer. Der Abzug von der Steuerschuld beträgt also 100 Prozent und maximal 4000 Euro pro Jahr.
 
Weiteres können Sie auch auf www.finanztip.de nachlesen.
 
 
 

 
       
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ACM MMXXII