Die Güte des Werkes ist nicht abhängig vom Werkzeug,
sondern von demjenigen, der das Werkzeug bedient.
 
 
 
Wir erweitern unser Team und freuen uns auf Sie!
Sauberkeit als Berufung!

Unser Unternehmen ist familienfreundlich und Mitarbeiterorientiert und bei der Auswahl unseres firmeneigenen Personals legen wir neben fachlicher Kompetenz und Motivation auch sehr großen Wert auf Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, auch sind Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Sauberkeit keine Fremdworte für Sie. Darüber hinaus erwarten wir ein gepflegtes Äußeres, einen makellosen Leumund und die Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache in Wort und Schrift auszudrücken.
 
Wenn Ihnen unser Firmenprofil zusagt und Sie unseren Anforderungen gewachsen sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 
 
Gerne können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Mailadresse zusenden:
 
info@blitzsauber-reinigungsdienst.de
 

Wir suchen ab sofort deutschsprachige Reinigungskräfte auf Minijob-Basis für folgende Regionen:  
 
DEUTSCHLAND



 
 
ÖSTERREICH 
 
 
 
Vergütung bei Blitzsauber Reinigungsdienst
 
Wir bezahlen unser Personal laut Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 1.4.2008 sowie Mindestlohntarifvertrag vom 1.10.2010.
 
Entsendegesetz
Unsere Branche unterliegt dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen in einem nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund des AEntG dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein.
Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
       
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ACM MMXXII